Rechtsanwalt Kaspar Meix

 

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts, das umfassend die  Rechtsbeziehungen der durch Verwandtschaft, Ehe und Familie verbundenen  Personen regelt, also den "Lebensbereich Familie".

Insbesondere gehören zum Familienrecht damit Regelungen zu

  • Trennung und Scheidung
  • Elterliche Sorge mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesherausgabe
  • Umgangs- und Besuchsrecht mit Kindern einschließlich Kindschaftsrecht
  • Unterhalt in jeder Form (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt)
  • Rechten an Hausratsgegenständen einschließlich Hausratsteilung
  • Ehewohnung und Wohnungszuweisung
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzungen
  • Renten-, Versorgungsausgleich bei Scheidung sowie das Gebiet der vorsorgenden bzw. gestaltenden Rechtspflege wie
  • Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Patienten- und Vorsorgevollmachten.