Mietrecht
Im Mietrecht vertreten wir Sie umfassend sowohl in Fragen, die private Mietverhältnisse anbelangen wie auch in Angelegenheiten des gewerblichen Miet- und Pachtrechts.
Der Kern unserer anwaltlichen Tätigkeit besteht dabei insbesondere in der Durchsetzung und Abwehr von
- Kündigungen des Mietverhältnisses
- Räumungen des Mietobjekts
- Zahlung des Mietzinses
- Mietminderungen
- Beseitigung von Sach- und Mietmängeln
- Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen der Mietsache und
- Rückgewähr der Mietsicherheit (Kaution)