Rechtsanwalt Kaspar Meix

 

Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates  und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen, die  jedoch nicht in allen Ländern praktiziert werden, sind unter anderem die   Geldstrafe, die Freiheitsstrafe, die Körperstrafe sowie als schwerwiegendste Form die Todesstrafe.

Das Strafrecht ist in den meisten Ländern in Form eines eigenen Strafgesetzbuches und gegebenenfalls weiterer Nebengesetze definiert. Teil des Strafrechts sind insbesondere Rechtssätze,  durch welche die strafbaren Handlungen und ihre Merkmale, Art und  Schwere der damit verbundenen Strafmaßnahmen sowie die für die  Durchsetzung des Strafrechts zuständigen Institutionen und ihre  Arbeitsweise festgelegt sind. Hinsichtlich dieser Aspekte, der  zulässigen Strafen, der Bewertung des Strafzwecks,  Art und Umfang der zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen sowie der  Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik gibt es jedoch zum  Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner  Länder, die Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft sind.