Verkehrsrecht
Zum Verkehrsrecht zählt bei uns neben der Bearbeitung von Verkehrsunfällen in zivilrechtlicher Hinsicht wie insbesondere die Schadensregulierung auf Seiten des Geschädigten und die Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Seiten des Schadensverursachers (sog. Verkehrszivilrecht) auch die Vertretung in den Fällen, in denen Ihnen der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer im Straßenverkehr typischen Straftat (z.B. Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt) gemacht wird.